Welche Abzüge reduzieren Ihren Bruttolohn?
Lohnnebenkosten in der Schweiz im Überblick:

Wie in Deutschland und Österreich liegt auch in der Schweiz der Bruttolohn über dem Nettolohn. Aber wie viel bleibt am Ende tatsächlich «netto vom Brutto» übrig?
Hier erhalten Sie einen klaren Überblick über die wichtigsten Lohnnebenkosten und Abzüge, die in der Schweiz vom Gehalt abgezogen werden.
Weiterführende Links zum Inhalt:
- 1. Lohnnebenkosten berechnen in der Schweiz
- 2. Pensionskasse: Dieser Prozentsatz wird vom Lohn abgezogen
- 3. Lohnnebenkosten sind auch von Arbeitgebenden zu tragen
Zusätzliche Themen für Sie:
1. Lohnnebenkosten berechnen in der Schweiz
Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber monatlich ein Gehalt, werden davon prozentual Beiträge für die Sozial- und Vorsorgeversicherungen in der Schweiz und die Quellensteuer abgezogen.
Abzüge beim Lohn in der Schweiz
Wichtig: Die Sozialversicherungen bezahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende je zur Hälfte.
Sie werden automatisch vom Bruttolohn abgezogen.
Wir zeigen hier den Anteil, den Sie als arbeitnehmende Person bezahlen müssen:
Versichert werden alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmenden ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag für die Risiken Invalidität und Tod. Ab dem 1. Januar nach ihrem 24. Geburtstag zusätzlich für Altersleistungen.
Tipp: Wohnen Sie länger in der Schweiz, erhalten Sie eine Niederlassungs-bewilligung.
Dann müssen Sie auch keine Quellensteuer mehr bezahlen, sondern werden regulär besteuert.
Die Höhe der Steuern fällt von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch aus.
2. Pensionskasse: Dieser Prozentsatz wird vom Lohn abgezogen
Alter | Prozentsatz aus versichertem Gehalt (BVG-Beitrag) |
---|---|
25–34 | 7,0% |
35–44 | 10,0% |
45–54 | 15,0% |
55–64 | 18,0% |
Der Mindestlohn für die BVG-Pflicht („BVG-Eintrittsschwelle“) beträgt 22’050 Franken (Stand 2023).
Der Jahreslohn zwischen 25’725 Franken und 88’200 Franken ist obligatorisch versichert.
Beträge darüber hinaus fallen unter das „Überobligatorium“.
3. Lohnnebenkosten sind auch von Arbeitgeber zu tragen
Wenn Sie als Ausländer in der Schweiz selbstständig arbeiten und beispielsweise Mitarbeitende einstellen möchten, müssen Sie ebenfalls Sozialversicherungsabgaben zahlen.
Arbeitslosenversicherung sowie AHV, IV und EO machen in der Regel über 6 Prozent des Lohns aus, den Sie zahlen.
Bei einem Nettogehalt von 5’000 Franken sind das 300 Franken, die Sie pro beschäftigter Person für die Sozialversicherungen aufbringen müssen. Diese Beträge sollten Sie bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz unbedingt berücksichtigen.
Einen detaillierten Überblick über die aktuelle Höhe der Sozialversicherungs-abgaben erhalten Sie auf der Website des BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen).
Wichtig zu wissen: Ein „Minijob“ oder 400-Euro-Job wie in Deutschland existiert in der Schweiz nicht.