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Arbeitslosengeld in der Schweiz für Ausländer

Arbeitslosengeld in der Schweiz für Ausländer:

  1. 1. Arbeitslosengeld in der Schweiz: Habe ich als Ausländer Anspruch?
  2. 2. Wie erhalte ich Arbeitslosengeld in der Schweiz?
  3. 3. Berechnung des Arbeitslosengeldes in der Schweiz
  4. 4. Dauer der Auszahlungen des Arbeitslosengeldes in der Schweiz
  5. 5. Arbeitslos und ausgesteuert: Anspruch auf Sozialhilfe in der Schweiz
  6. 6. Arbeitslosengeld und Aufenthaltsbewilligung: Verliere ich meinen Status in der Schweiz?
  7. 7. Kann ich mein Schweizer Arbeitslosengeld in Deutschland beziehen?

Zusätzliche Themen für Sie:

Als Ausländerin oder Ausländer haben Sie bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Unterstützung in der Schweiz.

Dieser Anspruch ist unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Allerdings müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

Diese Bedingungen gelten für alle Personen, die in der Schweiz arbeitslos werden, unabhängig von ihrer Herkunft.

Wenn Sie arbeitslos geworden sind oder wissen, dass Sie bald arbeitslos werden, sollten Sie sich so schnell wie möglich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Die Anmeldung kann persönlich vor Ort oder online erfolgen.

Um eine problemlose Anmeldung sicherzustellen, bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • AHV-Nummer: Diese finden Sie auf Ihrer Krankenkassenkarte.
  • Amtlicher Personalausweis: Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.
  • Wohnsitzbescheinigung: Ein Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes.
  • Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis: Ihr gültiger Aufenthaltstitel.
  • Nachweis für die Stellensuche: Belege über Ihre Bemühungen, eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Je schneller Sie sich anmelden, desto eher können Sie mit der Bearbeitung Ihres Antrags auf Arbeitslosengeld beginnen und finanzielle Unterstützung erhalten.

Arbeitslosengeld berechnen:
In der Schweiz beträgt das Arbeitslosengeld normalerweise 70 % des versicherten Lohns. In bestimmten Fällen kann der Satz auf 80 % erhöht werden. Dies gilt, wenn:

Maximalbetrag des Arbeitslosengeldes in der Schweiz

  • Maximaler Betrag: 9.880 CHF pro Monat
  • Berechnungsformel:
    • Maximalbetrag = Maximal versichertes Gehalt × Maximaler prozentualer Anteil (70% oder 80%)
  • Maximal versichertes Einkommen: 12.350 CHF pro Monat

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) in der Schweiz deckt Einkommen bis zu diesem Betrag ab.
Einkommen, das darüber hinausgeht, wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt.

Gut zu wissen:
Bei einer erstmaligen Einreise aus Deutschland wird die in Deutschland erarbeitete Beitragszeit auf die Schweizer Arbeitslosenversicherung angerechnet. Dies ist durch ein spezielles Abkommen möglich.

Selbstständige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Schweiz. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

  1. Sie waren in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate angestellt und erfüllen die Mindestbeitragszeit.
  2. Sie sind arbeitslos und möchten eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für bis zu 90 Tage während der Planungsphase Arbeitslosengeld erhalten.
  • Erfüllung aller allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen.
  • Arbeitslosigkeit ohne eigenes Verschulden.
  • Mindestalter von 20 Jahren.
  • Nachweis eines tragfähigen Geschäftsmodells.

Weitere Informationen und Quellen:

Während des Studiums zahlen viele Studierende nicht in die Arbeitslosenversicherung ein.
Wer nach dem Abschluss keinen Job findet, hat trotzdem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Voraussetzung: Sie haben mindestens zehn Jahre in der Schweiz gewohnt.

In der Schweiz wird das Arbeitslosengeld als sogenanntes Taggeld ausgezahlt. Die maximale Anzahl an Taggeldern beträgt 520 Tage, was etwa zwei Jahren entspricht.

Wie lange Sie Arbeitslosengeld beziehen können, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ihre Beitragszeit: Die Anzahl der Monate, in denen Sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
  • Ihr Alter: Jüngere Arbeitslose erhalten in der Regel weniger Taggelder als ältere Arbeitnehmer.
  • Unterhaltspflichtige Kinder: Haben Sie unterhaltspflichtige Kinder, erhöht sich die Anzahl der Taggelder.
  • Invalidität: Ein Invaliditätsgrad von mindestens 40 % führt zu einer längeren Bezugsdauer.
  • Nähe zum AHV-Alter: Kurz vor dem AHV-Alter kann die Anspruchsdauer verlängert werden.
Beitragszeit (Monate)Alter & KinderAnzahl Taggelder & Monate
12-24Bis 25, Keine Kinder200 Taggelder, ca. 9 Monate
12-17.99Ab 25, Keine Kinder260 Taggelder, ca. 12 Monate
12-17.99Ab 25, Mit Kindern260 Taggelder, ca. 12 Monate
18-24Ab 25, Keine Kinder400 Taggelder, ca. 18.5 Monate
18-24Ab 25, Mit Kindern400 Taggelder, ca. 18.5 Monate
22-24Ab 55, Egal ob Kinder520 Taggelder, ca. 24 Monate
22-24Ab 25, Keine Kinder, Invalidenrente (≥ 40 %)520 Taggelder, ca. 24 Monate
22-24Ab 25, Mit Kindern, Invalidenrente (≥ 40 %)520 Taggelder, ca. 24 Monate
Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Für die Berechnung der Monate wurde die Anzahl der Taggelder durch 21,7 geteilt. Dies ist die durchschnittliche Anzahl der Arbeitstage pro Monat in der Schweiz.

Werden Sie bis zu vier Jahre vor Ihrem Renteneintritt arbeitslos, haben Sie Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder, was etwa 5,5 Monaten entspricht.

Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie von der Beitragszahlung befreit sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch auf Taggeld verlängert werden:

  • Sie werden 25 Jahre alt.
  • Sie werden 55 Jahre alt und haben in den letzten zwei Jahren eine Beitragszeit von 22 Monaten erfüllt.
  • Sie sind unter 25 Jahre alt und werden unterhaltspflichtig.
  • Sie sind über 25 Jahre alt, haben eine Beitragszeit von über 22 Monaten und eine Invalidität von mindestens 40 %.

In diesen Fällen können Sie auch nach Ablauf der vorherigen Rahmenfrist erneut Taggelder beantragen.

Versicherter Verdienst pro Monat (CHF)Wartetage mit unterhaltspflichtigen KindernWartetage ohne unterhaltspflichtige Kinder
Bis 3’00005
3’001 bis 5’000010
5’001 bis 7’500515
7’501 bis 10’416515
Ab 10’417520
Diese Wartetage müssen abgewartet werden, bevor Sie mit der Zahlung des Arbeitslosengeldes rechnen können.

Quelle: Kanton St. Gallen – Arbeitslosigkeit

Wenn Sie in der Schweiz arbeitslos sind und nach Ablauf des Arbeitslosengeldes ausgesteuert werden, besteht unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe stellt sicher, dass das Existenzminimum gedeckt ist, wenn alle anderen Einkommensquellen ausgeschöpft sind.

Sozialhilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn:

  • Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben (ausgesteuert sind).
  • Sie keine oder nur unzureichende finanzielle Mittel haben.
  • Sie in der Schweiz wohnen und dort auch angemeldet sind.

Die Sozialhilfe wird von den Gemeinden verwaltet und berücksichtigt Ihre individuellen Lebensumstände. Sie deckt notwendige Ausgaben wie Miete, Nahrung und medizinische Versorgung.

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld ist die Sozialhilfe jedoch rückzahlungspflichtig, wenn sich Ihre finanzielle Lage später verbessert.

Um Sozialhilfe zu erhalten, müssen Sie sich bei der zuständigen Sozialbehörde Ihrer Gemeinde melden.

Sie werden aufgefordert, Ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen und aktiv nach neuen Arbeitsmöglichkeiten zu suchen.

Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten zur Sozialhilfe in der Schweiz:

Der Bezug von Arbeitslosengeld kann unter bestimmten Umständen Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus in der Schweiz haben, insbesondere wenn Sie nicht aus einem EU/EFTA-Staat kommen.

Für detaillierte Informationen und aktuelle rechtliche Bestimmungen können Sie die folgenden offiziellen Quellen nutzen:

Grundsätzlich beziehen Sie Ihr Arbeitslosengeld in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Sie Ihr Schweizer Arbeitslosengeld nach Deutschland „exportieren“ können, insbesondere bei Stellenverlust durch:

  • Kurzarbeit
  • Insolvenz der Firma
  • Schlechtwetter

Um Ihr Schweizer Arbeitslosengeld in Deutschland zu beziehen, müssen Sie die Formulare U1 und U2 ausfüllen:

Weitere Informationen zu den Formularen und den genauen Verfahren finden Sie auf der Webseite des:
Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

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