Checkliste für Auswanderer
Für Ihren Umzug in die Schweiz:

Möchten Sie in die Schweiz umziehen? Dann gibt es einiges, was Sie beim Umzug in die Eidgenossenschaft beachten sollten:
Weiterführende Links zum Inhalt:
- 10 wichtige Dinge, die Sie vor Ihrem Umzug in die Schweiz beachten sollten:
- 8 wichtige Dinge, die Sie direkt nach Ihrem Umzug in die Schweiz beachten sollten:
- Zeit sparen und sicher gehen – unsere Experten helfen Ihnen:
Zusätzliche Themen für Sie:
Aufenthaltsverfahren
Einbürgerungsverfahren
Wirtschaft
Bürgerrecht
1. 10 Dinge, an die Sie vor dem Umzug in die Schweiz denken müssen
Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in der Schweiz
Halten Sie sich länger als 3 Monate in der Schweiz auf, benötigen Sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Für Bürgerinnen und Bürger der EU- und EFTA-Staaten gilt ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie aus Deutschland oder Italien in die Schweiz umziehen.
Wo bekomme ich die Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung?
Die Bewilligung beantragen Sie beim sogenannten „Einwohnerdienst“ in Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung. Wichtig ist, dass Sie die Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor dem ersten Arbeitstag bei Ihrem neuen Schweizer Arbeitgeber beantragen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für die Aufenthaltsbewilligung oder Arbeitserlaubnis benötigen Sie einen gültigen Ausweis sowie eine schriftliche Einstellungserklärung des Arbeitgebers. Das kann z. B. ein Arbeitsvertrag sein, in dem die Dauer Ihrer Anstellung aufgeführt wird.
Meldeverfahren bei weniger als 3 Monaten Erwerbstätigkeit
Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu?
Staatsangehörige oder -angehöriger eines EU-/EFTA-Mitgliedstaats.
Sie wurden als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer von einem Unternehmen oder einer Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA in die Schweiz entsandt.
Dann benötigen Sie für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Kalenderjahr keine Bewilligung. Sie können sich stattdessen hier online anmelden.
Für die Suche nach einer Wohnung oder einem Haus in der Schweiz können Sie den grössten Immobilienmarkt des Landes nutzen.
Haben Sie eine passende Wohnung gefunden, benötigen Sie in der Schweiz für die Anmietung in der Regel folgende Unterlagen:
– Kopie der Aufenthaltsbewilligung
– Gültiger Personalausweis oder Reisepass
– Kopie des Arbeitsvertrags
– Kontaktdaten des letzten Vermieters
– Betreibungsauskunft (eine Auskunft zu Ihrer Bonität).
Diese können Sie allerdings nur mit vorherigem Schweizer Wohnsitz beim Betreibungsamt Ihrer
Gemeinde beantragen.
Tipp: Beantragen Sie ein gleichwertiges Dokument in Ihrem Heimatland.
In Deutschland ist das eine Schufa-Auskunft, in Österreich ein KSV-Auszug.
Manche Vermieter verlangen auch eine Art „Bewerbungsschreiben“, in dem Sie sich und gegebenenfalls Ihre Familie kurz vorstellen.
Ein solches Schreiben erstellen Sie am besten schon vor Ihrem Umzug, damit Sie es zu Wohnungsbesichtigungen mitnehmen oder bei einer Anfrage mitschicken können.
Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Melden Sie sich spätestens 3 Monate nach Ihrer Einreise bei einer Schweizer Krankenkasse an. Ein Prämienvergleich der Krankenkassen lohnt sich schon im Vorfeld, da die Prämienunterschiede bei der obligatorischen Grundversicherung erheblich sind, obwohl die Leistungen gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Kassen gleich sind.
Tipp: Machen Sie vor Ihrem Umzug in die Schweiz bei allen wichtigen Ärzten einen gründlichen Check. Lassen Sie gegebenenfalls auch wichtige zahnärztliche Behandlungen in Ihrem Heimatland durchführen. Zahnärztliche Behandlungen können in der Schweiz trotz Krankenversicherung sehr kostspielig sein.
Da die Schweiz nicht zur EU gehört, können Telefonate mit Ihrem bestehenden Handy Vertrag teuer werden.
Um unnötige Kosten nach Ihrem Umzug in die Schweiz zu vermeiden, sollten Sie Ihr Abo rechtzeitig kündigen.
Prüfen Sie dafür Ihre bestehenden Handy- und Internetverträge. Zudem können Sie schon vorab günstige Handyverträge in der Schweiz vergleichen, um den für Sie passenden Tarif zu finden.
Prüfen Sie, bei welchen Stellen oder Unternehmen Sie Ihre Adresse ändern müssen. Erstellen Sie dafür am besten eine eigene Checkliste.
Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es vorkommen, dass Post weiterhin an Ihre alte Adresse geschickt wird. Um sicherzustellen, dass Sie alle wichtigen Briefe erhalten, richten Sie am besten einen Nachsendeauftrag ein.
In der Regel reicht ein Zeitraum von 3 Monaten aus, um genügend Zeit zu haben, Ihre neue Adresse bei allen relevanten Stellen nachträglich zu hinterlegen.
Tipp: Sprechen Sie eventuell auch mit Ihren bisherigen Nachbarn oder den Nachmietern und bitten Sie diese, Ihnen Post nachzuschicken. Geben Sie ihnen am besten vorfrankierte Umschläge mit Ihrer neuen Adresse in der Schweiz.
Sobald der Termin für Ihren endgültigen Umzug in die Schweiz feststeht, sollten Sie sich rechtzeitig von Ihrem alten Wohnort abmelden. Dies stellt sicher, dass Sie nach dem Umzug nicht mehr in Ihrem Heimatland steuerpflichtig sind.
Wichtig: Wenn Sie Ihre bisherige Wohnung behalten möchten, sollten Sie die Regelungen zu Zweitwohnsitzen und der Zweitwohnsitz Steuer in Ihrem Heimatland beachten.
Informieren Sie sich vor einem Umzug in die Schweiz über die Zollbestimmungen beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.
Für die Zollabwicklung müssen Sie eine Liste mit Ihrem Hausrat erstellen, der beim Umzug mitgeführt wird.
Diese Liste geben Sie zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular für Übersiedlungsgut (Formular 18.44) bei den Zollbeamten ab. Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, kann dieses Ihnen auch bei den Zollformalitäten weiterhelfen.
Wichtig: Das sogenannte „Übersiedlungsgut“ umfasst Ihren Hausrat, der sich seit mehr als 6 Monaten in Ihrem Besitz befindet. Wenn Sie neuere Waren einführen, können Zollgebühren anfallen. Während kleinere Elektronikartikel geringere Kosten verursachen, können die Gebühren bei der Einfuhr eines neuen Autos erheblich sein.
Sobald Sie bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt sind und dort mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie automatisch unfallversichert.
Selbstständige müssen sich eigenständig um eine Unfallversicherung kümmern. Es ist ratsam, bereits im Vorfeld verschiedene Anbieter zu vergleichen, um den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung im Heimatland nach der optimalen Altersvorsorge im Falle eines Auslandsaufenthalts oder Wegzugs.
Fragen Sie beispielsweise explizit, was beim Wechsel zu einem Schweizer Arbeitgeber mit Ihren Einlagen in der betrieblichen Altersvorsorge geschieht.
Wer in die Schweiz umzieht, verkleinert sich räumlich meist, da die Mieten in der Schweiz höher sind als in vielen anderen EU-Ländern.
Überlegen Sie deshalb vor dem Umzug genau, was unbedingt in den Umzugskarton muss und was nicht.
Tipp: Bei kürzeren Auslandsaufenthalten kann es sinnvoll sein, einen Lagerplatz für nicht benötigte Gegenstände zu mieten.
Tipp für Auswanderer aus Deutschland
In der Schweiz werden andere Stecker für Elektrogeräte verwendet. Die runden deutschen Schuko-Stecker passen nicht in Schweizer Steckdosen.
Nehmen Sie am besten mehrere Adapter mit, damit Sie Ihren Rechner oder Staubsauger problemlos nutzen können.
2. 8 Dinge, die direkt nach Ihrem Umzug in die Schweiz wichtig sind
Melden Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen ab Einreisedatum und vor Stellenantritt bei den Einwohnerdiensten (= Einwohnermeldeamt/Meldestelle) Ihrer Wohngemeinde an. Die Adresse finden Sie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Bei der Anmeldung beantragen Sie zeitgleich Ihre Aufenthaltsbewilligung. Halten Sie für die Anmeldung und den Antrag folgende Dokumente bereit:
– Gültiger amtlicher Ausweis von jedem einreisenden Familienmitglied
– Wohnsitz-Nachweis, z. B. Mietvertrag oder Kaufvertrag
– Arbeitsvertrag bzw. Bescheinigung über die Hochschulzulassung
– Original-Eheschein, falls Sie verheiratet sind
– Original-Geburtsschein und Sorgerechtsnachweis, falls Sie Kinder haben
Nachweis der obligatorischen Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse (kann bis 3 Monate nach Einreisedatum nachgereicht werden)
Bei Visumspflicht: Einreisevisum oder ausländische Aufenthaltsbewilligung
Lassen Sie Ihren Führerschein spätestens 12 Monate nach der Einreise umschreiben und melden Sie Ihr Auto um. Die Fristen zur Zulassung betragen:
12 Monate bei der Einfuhr eines Gebrauchtwagens
1 Monat bei der Einfuhr eines Neuwagens
Zur Fahrzeug-Zulassung wenden Sie sich an das zuständige Verkehrsamt.
Zum Umschreiben Ihres Führerscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:
Gesuchsformular: Das erhalten Sie meist auf der Website des zuständigen Verkehrsamts
Biometrisches Passfoto
Sehtest: Den können Sie zum Beispiel beim Optiker machen. Nehmen Sie das Gesuchsformular mit zum Sehtest. Die testende Person wird die Ergebnisse direkt auf das Formular schreiben.
Ausländerausweis: Meist reicht eine Kopie.
Ausländischen Führerschein
Je nach Kanton müssen Sie die Unterlagen persönlich vorbeibringen oder sie per Post an das zuständige Verkehrsamt schicken. Informieren Sie sich auf der Website des jeweiligen Amts.
Bevor Sie ein Konto bei einer Schweizer Bank eröffnen, sollten Sie unbedingt verschiedene Geldinstitute vergleichen. Viele Banken erheben hohe Gebühren für Ausländerinnen und Ausländer. Für die Kontoeröffnung benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
Aufenthaltsbewilligung oder gültigen Ausweis. Fehlt die Aufenthaltsbewilligung noch, reicht meist auch die Wohnsitzbescheinigung und der Nachweis über die Beantragung.
Arbeitsvertrag, falls vorhanden
Nicht bei allen Banken können Sie mit jeder Bewilligung ein Konto eröffnen. Zum Beispiel kann es sein, dass Banken Sie mit einer L-Bewilligung nicht aufnehmen.
Bei einigen Banken können Sie vor Zustellung Ihrer Bewilligung noch kein Konto eröffnen. Erkundigen Sie sich am besten auf der Website oder in einer Filiale Ihrer Wunschbank.
Damit Sie Ihr Auto in der Schweiz zulassen können, brauchen Sie den Versicherungsnachweis einer Schweizer
Versicherung. In der Schweiz ist die Haftpflichtversicherung verpflichtend.
Da die Schweiz nicht zur EU gehört, kann es teuer werden, wenn Sie mit Ihrem bisherigen Handyvertrag telefonieren.
Für Ihr Zuhause benötigen Sie ausserdem einen Internetanschluss für Streaming oder das Surfen im Web.
In der Schweiz fällt für Radio und TV eine Abgabe an. Melden Sie sich bei der Schweizerischen Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren (Serafe). Diese Stelle entspricht dem deutschen „Rundfunkbeitrag“.
Rechtsstreitigkeiten können, wie in jedem Land, auch in der Schweiz schnell sehr teuer werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie sich absichern. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherer lohnt sich.
Für Streitigkeiten mit der Vermietung lohnt sich der Beitritt beim Mieterinnen- und Mieterverband. Dort können Sie gegebenenfalls eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Zeit sparen und sicher gehen – unsere Experten helfen Ihnen:
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